Keine Mitteilungspflicht einer vermutlichen Schwangerschaft : OGH 4 Ob 5/84 v.24.1.1984

Es kommt nicht darauf an, ob die Arbeitnehmerin, hätte sie den Gynäkologen früher aufgesucht, schon zu einem früheren Zeitpunkt ihre Schwangerschaft erfahren hätte können, weil eine Verpflichtung der Arbeitnehmerin, den Arzt zu einem bestimmten Zeitpunkt aufzusuchen, nicht besteht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:27.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Es kommt nicht darauf an, ob die Arbeitnehmerin, hätte sie den Gynäkologen früher aufgesucht, schon zu einem früheren Zeitpunkt ihre Schwangerschaft erfahren hätte können, weil eine Verpflichtung der Arbeitnehmerin, den Arzt zu einem bestimmten Zeitpunkt aufzusuchen, nicht besteht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog