Schutz des Redaktionsgeheimnisses bei Presseorganen : Bundesverfassungsgericht v.25.1.1984

Das Grundrecht der Pressefreiheit gewährleistet auch die Vertraulichkeit der Arbeit von Zeitungs-und Zeitschriftenredaktionen. Die Veröffentlichung rechtswidrig beschaffter oder erlangter Informationen wird vom Schutz der Meinungsfreiheit. In Fällen, in denen der Publizierende sich die Informationen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Grundrechte (1984; Nr 10; S 300-307)
Ort / Verlag / Datum:30.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.943.5 Berufsgeheimnis
070.13 Pressefreiheit
342.727 Meinungsfreiheit
342.7 Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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