Krankenversicherungsschutz bei Urlaub und Dienstreise : Hauptverband der Sozialversicherungsträger v.25.07.1984

In zwölf Staaten, mit denen Österreich Abkommen über Soziale Sicherheit abgeschlossen hat, ist der Schutz der sozialen Krankenversicherung auch während des Urlaubes oder einer Dienstreise gegeben, wenn vor Antritt der Reise ein zwischenstaatlicher Betreuungsschein gelöst wurde.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:31.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Krankenversicherung (SV)
368.4(094.2) Sozialversicherung: Abkommen, internationale
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.42 Krankenversicherung (SV) Dokument Nr. A-386994 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage