Schmuggler und ihr Schmuggelgut : Zollbehörden: Verfassungsgerichtshof hat uns ein Ei gelegt
Darin wird jener Paragraph des Finanzstrafgesetzes aufgehoben, der bisher besagte, dass der Schmuggler nicht nur eine Geldstrafe zu bezahlen hat, sondern die geschmuggelte Ware auch für verfallen erklärt wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wiener Zeitung (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 25.07.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.359 Schmuggel
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit 347.991 Verwaltungsgerichtshof |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Darin wird jener Paragraph des Finanzstrafgesetzes aufgehoben, der bisher besagte, dass der Schmuggler nicht nur eine Geldstrafe zu bezahlen hat, sondern die geschmuggelte Ware auch für verfallen erklärt wird. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |