Befreiung der Geschäftsführer einer Einmann-GmbH von den Beschränkungen des 181 BGB (Abschluss von Geschäften mit sich selbst) durch einen Versammlungsbeschluss des Alleingesellschafters : BayObLG v.7.5.1984

Der Einmanngesellschafter stellt die Gesellschafterversammlung dar - Das Stimmverbot nach 47 Abs.4 Satz 2 GmbHG gilt für derartige Beschlüsse nicht.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 29)
Ort / Verlag / Datum:20.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.114.4 GesmbH
347.72 Gesellschaftsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Einmanngesellschafter stellt die Gesellschafterversammlung dar - Das Stimmverbot nach 47 Abs.4 Satz 2 GmbHG gilt für derartige Beschlüsse nicht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog