Kein Abfindungsanspruch nach 113 Abs.3 BetrVG bei unterbliebenem Versuch zur Aufstellung eines Sozialplans nach Zustandekommen eines formgültigen Interessenausgleichs : Bundesarbeitsgericht v.27.3.1984

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 27/28)
Ort / Verlag / Datum:13.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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