Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung von Überstunden : Bundesarbeitsgericht v.8.11.1983

Ein Globalantrag ist nicht geeignet, eine Klärung der Meinungsunterschiede über die Mitbestimmungspflichtigkeit herbeizuführen und liefe auf die Erstattung eines Rechtsgutachtens hinaus, wozu die Gerichte nicht legitimiert sind. Soll dem Arbeitgeber die Anordnung von Überstunden ohne vorherige Zusti...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 27/28)
Ort / Verlag / Datum:13.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
331.15 Mitbestimmung
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Globalantrag ist nicht geeignet, eine Klärung der Meinungsunterschiede über die Mitbestimmungspflichtigkeit herbeizuführen und liefe auf die Erstattung eines Rechtsgutachtens hinaus, wozu die Gerichte nicht legitimiert sind. Soll dem Arbeitgeber die Anordnung von Überstunden ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats untersagt werden, so bedarf es der genauen Bezeichnung derjenigen betrieblichen Fallgestaltungen, für die das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Anspruch genommen wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog