Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung von Überstunden : Bundesarbeitsgericht v.8.11.1983
Ein Globalantrag ist nicht geeignet, eine Klärung der Meinungsunterschiede über die Mitbestimmungspflichtigkeit herbeizuführen und liefe auf die Erstattung eines Rechtsgutachtens hinaus, wozu die Gerichte nicht legitimiert sind. Soll dem Arbeitgeber die Anordnung von Überstunden ohne vorherige Zusti...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1984; Nr 27/28)
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Ort / Verlag / Datum: | 13.07.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
331.15 Mitbestimmung 331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Globalantrag ist nicht geeignet, eine Klärung der Meinungsunterschiede über die Mitbestimmungspflichtigkeit herbeizuführen und liefe auf die Erstattung eines Rechtsgutachtens hinaus, wozu die Gerichte nicht legitimiert sind. Soll dem Arbeitgeber die Anordnung von Überstunden ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats untersagt werden, so bedarf es der genauen Bezeichnung derjenigen betrieblichen Fallgestaltungen, für die das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Anspruch genommen wird. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |