Abfertigungen im Zusammenhang mit Änderungskündigungen

Im Falle der Zustimmung des Arbeitnehmers, auch zu geänderten Bedingungen das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, wird das Arbeitsverhältnis nicht beendet, und daher ist auch keine Abfertigung zu zahlen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:31.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.13 Kündigung: Arbeit
336.2 Lohnsteuer
336.2 Einkommensteuer
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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