Abfertigungen im Zusammenhang mit Änderungskündigungen
Im Falle der Zustimmung des Arbeitnehmers, auch zu geänderten Bedingungen das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, wird das Arbeitsverhältnis nicht beendet, und daher ist auch keine Abfertigung zu zahlen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 31.07.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
331.13 Kündigung: Arbeit 336.2 Lohnsteuer 336.2 Einkommensteuer |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) | Dokument Nr. A-386623 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |