Tarifvertragliche Kündigungsfristen sind gesetzliche Kündigungsfristen i. S. von 22 Abs.1 Satz 2 KO : Bundesarbeitsgericht v.7.6.1984
22 Abs.1 KO gibt dem Konkursverwalter das Recht, die Arbeitsverhältnisse mit gesetzlicher Frist zu kündigen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1984; Nr 18)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
331.116 Tarifverträge 331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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