Tarifvertragliche Kündigungsfristen sind gesetzliche Kündigungsfristen i. S. von 22 Abs.1 Satz 2 KO : Bundesarbeitsgericht v.7.6.1984

22 Abs.1 KO gibt dem Konkursverwalter das Recht, die Arbeitsverhältnisse mit gesetzlicher Frist zu kündigen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 18)
Ort / Verlag / Datum:30.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
331.116 Tarifverträge
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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