Lohnzahlung bei Arztbesuch : Bundesarbeitsgericht v.29.2.1984

Hat die Krankheit eines Arbeiters keine Arbeitsunfähigkeit zur Folge, kann der Arbeiter für die Dauer einer ärztlichen Behandlung keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle (1 Abs.1 Satz 1 LFG) beanspruchen, wenn nur die Termingestaltung des Arztes den Lohnausfall verursacht hat.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 18)
Ort / Verlag / Datum:30.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.216 Lohnfortzahlung Dokument Nr. A-385225 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage