Lohnzahlung bei Arztbesuch : Bundesarbeitsgericht v.29.2.1984
Hat die Krankheit eines Arbeiters keine Arbeitsunfähigkeit zur Folge, kann der Arbeiter für die Dauer einer ärztlichen Behandlung keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle (1 Abs.1 Satz 1 LFG) beanspruchen, wenn nur die Termingestaltung des Arztes den Lohnausfall verursacht hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1984; Nr 18)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.216 Lohnfortzahlung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 331.216 Lohnfortzahlung | Dokument Nr. A-385225 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |