Betriebsräte ohne vorbeugenden Rechtsschutz? : Zum Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungspflichtigen Massnahmen des Arbeitgebers gem. 87 BetrVG
Die von dem 1. Senat überhaupt nicht untersuchten Anspruchgsgrundlagen des Betriebsrates auf Unterlassung von mitbestimmungspflichtigen Massnahmen beruhen auf den 87, 2, 78 BetrVG / Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats kann auch in Eilfällen per einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1984; Nr 18; S 1169-1174)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 30.06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsrat
331.15 Mitbestimmung 34.03 Rechtsschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die von dem 1. Senat überhaupt nicht untersuchten Anspruchgsgrundlagen des Betriebsrates auf Unterlassung von mitbestimmungspflichtigen Massnahmen beruhen auf den 87, 2, 78 BetrVG / Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrats kann auch in Eilfällen per einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |