Rückersatzanspruch des Mitbürgen und Bankgeheimnis : OGH v.2.2.1984
Das Bankgheimnis hindert das Kreditinstitut nicht, die Rechtsbehelfe und Sicherungsmittel an den Bürgen auszufolgen, der die Schuld des Hauptschuldners bezahlt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 7)
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.719 Bankgeheimnis
347.468 Bürgschaft 336.77 Kreditinstitute 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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