Die Kosten des Betriebsverfassungsgesetzes

Die Kosten der Betriebsratstätigkeit, den Sachaufwand des Betriebsrates sowie die Aufwendungen für die nach dem Betriebsverfassungsgesetz durchzuführenden Wahlen trägt der Arbeitgeber. Die Gesamtkosten des Betriebsverfassungsgesetzes liegen bei 356,03 DM pro Mitarbeiter und Jahr.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Personal Report '84 (1984)
VerfasserIn: Niedenhoff, Horst-Udo
Ort / Verlag / Datum:01.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331.152 Betriebsrat
657.471.12 Personalkosten
Region:BRD
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Beschreibung:Tabellen
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Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung Dokument Nr. A-382306 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage