Die Kosten des Betriebsverfassungsgesetzes

Die Kosten der Betriebsratstätigkeit, den Sachaufwand des Betriebsrates sowie die Aufwendungen für die nach dem Betriebsverfassungsgesetz durchzuführenden Wahlen trägt der Arbeitgeber. Die Gesamtkosten des Betriebsverfassungsgesetzes liegen bei 356,03 DM pro Mitarbeiter und Jahr.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Personal Report '84 (1984)
VerfasserIn: Niedenhoff, Horst-Udo
Ort / Verlag / Datum:01.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331.152 Betriebsrat
657.471.12 Personalkosten
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung:Tabellen
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Kosten der Betriebsratstätigkeit, den Sachaufwand des Betriebsrates sowie die Aufwendungen für die nach dem Betriebsverfassungsgesetz durchzuführenden Wahlen trägt der Arbeitgeber. Die Gesamtkosten des Betriebsverfassungsgesetzes liegen bei 356,03 DM pro Mitarbeiter und Jahr.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog