Stornoklausel und Widerruf einer Überweisung
Da der BGH einer Bank das Stornorecht nur dann zubilligt, wenn ihr daneben ein Rückgewähranspruch - in der Regel ein Bereicherungsanspruch - zusteht, ist die Frage eng mit der aktuellen Problematik des Bereicherungsausgleichs im Anweisungsverhältnis verknüpft.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 6; S 1330-1332)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 06.06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
336.71 Banken 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine | Dokument Nr. A-381507 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |