Unwirksame Verweisung auf Dispositivnorm in Allgemeinen Geschäftsbedingungen : Bundesgerichtshof v.5.4.1984

Werden bei einem Ratenkredit aus der Gesamtsumme von Kapital und Kosten gleiche Zahlungsraten gebildet, so werden mit jeder Einzelrate dem Verhältnis der Gesamtbeträge entsprechende Kapital-und Kostenanteile fällig / Eine AGB-Bestimmung, die statt dessen eine vorrangige Verrechnung auf Kosten vorsie...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:10.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
381.748.3 Ratenzahlung
336.77 Kredite
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Werden bei einem Ratenkredit aus der Gesamtsumme von Kapital und Kosten gleiche Zahlungsraten gebildet, so werden mit jeder Einzelrate dem Verhältnis der Gesamtbeträge entsprechende Kapital-und Kostenanteile fällig / Eine AGB-Bestimmung, die statt dessen eine vorrangige Verrechnung auf Kosten vorsieht, die erst nach der Zahlung fällig werden, ist nach 9 Abs.1 ABGB unwirksam.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog