Auslegung eines Kollektivvertrages : OGH v.12.4.1983
Der normative Teil eines Kollektivvertrages ist wie ein Gesetz im formellen Sinn gemäss den 6 und 7 ABGB nach seinen objektiven Inhalt auszulegen. Massgeblich ist, welchen Willen des Normengebers der Leser dem Text entnehmen kann / Erst wenn diese Auslegung zu keinem brauchbaren Ergebnis führt, weil...
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Veröffentlicht in: | Die Industrie (1984; Nr 23)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Kollektivverträge
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der normative Teil eines Kollektivvertrages ist wie ein Gesetz im formellen Sinn gemäss den 6 und 7 ABGB nach seinen objektiven Inhalt auszulegen. Massgeblich ist, welchen Willen des Normengebers der Leser dem Text entnehmen kann / Erst wenn diese Auslegung zu keinem brauchbaren Ergebnis führt, weil entweder die Absicht des Normengebers noch zweifehlhaft bleibt oder das so gewonnene Ergebnis offensichtlich der Absicht des Normengebers widerspricht, muss eine Auslegung der Norm unter Verwendung weiterer Auslegungsmethoden erfolgen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |