Auslegung eines Kollektivvertrages : OGH v.12.4.1983

Der normative Teil eines Kollektivvertrages ist wie ein Gesetz im formellen Sinn gemäss den 6 und 7 ABGB nach seinen objektiven Inhalt auszulegen. Massgeblich ist, welchen Willen des Normengebers der Leser dem Text entnehmen kann / Erst wenn diese Auslegung zu keinem brauchbaren Ergebnis führt, weil...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1984; Nr 23)
Ort / Verlag / Datum:06.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der normative Teil eines Kollektivvertrages ist wie ein Gesetz im formellen Sinn gemäss den 6 und 7 ABGB nach seinen objektiven Inhalt auszulegen. Massgeblich ist, welchen Willen des Normengebers der Leser dem Text entnehmen kann / Erst wenn diese Auslegung zu keinem brauchbaren Ergebnis führt, weil entweder die Absicht des Normengebers noch zweifehlhaft bleibt oder das so gewonnene Ergebnis offensichtlich der Absicht des Normengebers widerspricht, muss eine Auslegung der Norm unter Verwendung weiterer Auslegungsmethoden erfolgen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog