Gültigkeit eines Werkvertrages trotz Schwarzarbeit des Unternehmers : Bundesgerichtshof v.19.1.1984
Ein Werkvertrag, durch den lediglich der Unternehmer gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstösst, ist jedenfalls dann nicht gem. 134 BGB ungültig, wenn der Besteller den Gesetzesverstoss des Vertragspartners nicht kennt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1984; Nr 16)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.44 Werkverträge
347.4 Vertragsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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