28 Abs.2, 31 Abs.2 VBO : Oberster Gerichtshof v.15.6.1982

Sachverhalte, welche eine Kündigung IS des 28 Abs.2 VBO rechtfertigen, müssen die strengeren Voraussetzungen einer Entlassung nicht erfüllen / Der Dienstgeber muss wohl eine Kündigung iS des 28 VBO unverzüglich aussprechen / Eine Verzögerung der Kündigung rechtfertigt aber die Annahme eines solchen...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1984; Nr 3; S 235-239)
VerfasserIn: Apathy, Peter
Ort / Verlag / Datum:06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
35.084 Vertragsbedienstete
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Sachverhalte, welche eine Kündigung IS des 28 Abs.2 VBO rechtfertigen, müssen die strengeren Voraussetzungen einer Entlassung nicht erfüllen / Der Dienstgeber muss wohl eine Kündigung iS des 28 VBO unverzüglich aussprechen / Eine Verzögerung der Kündigung rechtfertigt aber die Annahme eines solchen Verzichtes nicht, wenn sie in der Sachlage begründet ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog