Abgrenzung von Wasserschutzgebieten : BVerwG v.23.1.1984
Die Voraussetzungen, unter denen gemäss 19 Abs.1 WHG ein Wasserschutzgebiet festgesetzt werden kann, müssen für jede darin einbezogene Teilfläche gegeben sein.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 11)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.777 Wasserschutz
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Die Voraussetzungen, unter denen gemäss 19 Abs.1 WHG ein Wasserschutzgebiet festgesetzt werden kann, müssen für jede darin einbezogene Teilfläche gegeben sein. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |