Volkszählung und Melderegister : Konsequenzen aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts
Bei einer neuen Volkszählung müssen Daten des Meldeamtes an die Volkszählungsdienstelle, dürfen aber keine Daten mehr von der Volkszählungsdienststelle an das Meldeamt gehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 11)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 312 Volkszählung
342.721 Datenschutz 351.755.6 Meldewesen |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 312 Volkszählung | Dokument Nr. A-378687 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |