Volkszählung und Melderegister : Konsequenzen aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts

Bei einer neuen Volkszählung müssen Daten des Meldeamtes an die Volkszählungsdienstelle, dürfen aber keine Daten mehr von der Volkszählungsdienststelle an das Meldeamt gehen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 11)
VerfasserIn: Wimmer, Sigmund
Ort / Verlag / Datum:06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:312 Volkszählung
342.721 Datenschutz
351.755.6 Meldewesen
Region:BRD
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