Erhebung der Religionszugehörigkeit in einem neuen Volkszählungsgesetz

Wegen des Fehlens eines Bundeszweckes besteht keine Zuständigkeit aus Art.73 Nr.11 GG, durch Bundesgesetz die Erfassung der Religionszugehörigkeit bei einer Volkszählung anzuordnen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 11)
VerfasserIn: Günther, Monika
Ort / Verlag / Datum:06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:312 Volkszählung
342.55 Bundesländer: Kompetenzen
323.172 Föderalismus
342.721 Datenschutz
342.721 Persönlichkeitsrecht
2 Religion
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 312 Volkszählung Dokument Nr. A-378686 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage