Ferialarbeit

Sowohl als Werkstudenten als auch als Ferialpraktikanten und auch als Volontäre dürfen nur Jugendliche aufgenommen werden, die neun Jahre die Schule besucht haben, wobei es gleichgültig ist, ob sie das Schulziel erreicht haben oder nicht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:AZ (1984)
Ort / Verlag / Datum:13.07.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:371.217.4 Ferienarbeit
37.018.7 Ferialpraxis
331.3 Kinderarbeit
331.881 ÖGB
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Sowohl als Werkstudenten als auch als Ferialpraktikanten und auch als Volontäre dürfen nur Jugendliche aufgenommen werden, die neun Jahre die Schule besucht haben, wobei es gleichgültig ist, ob sie das Schulziel erreicht haben oder nicht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog