Diskriminierung von Frauen bei der Einstellung und Beförderung : Zu den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs v.10.4.1984

Die Regelung des 611a Abs.2 BGB, nach der Diskriminierungen bei der Einstellung bzw. Beförderung nur zum Ersatz des Vertrauensschadens, also der Bewerbungskosten führen, entspricht nicht der EG-Richtlinie / Bei Diskriminierungen bei der Einstellung oder Beförderung ist gemäss der normalen Schadenser...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 24; S 1297-1301)
VerfasserIn: Bertelsmann, K
Pfarr, Heide M
Ort / Verlag / Datum:15.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frauen: Gleichberechtigung
341.176 EUGH
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Regelung des 611a Abs.2 BGB, nach der Diskriminierungen bei der Einstellung bzw. Beförderung nur zum Ersatz des Vertrauensschadens, also der Bewerbungskosten führen, entspricht nicht der EG-Richtlinie / Bei Diskriminierungen bei der Einstellung oder Beförderung ist gemäss der normalen Schadensersatzregelungen des allgemeinen Zivilrechtes, hier des Verschuldens bei Vertragsschluss, nach 249 BGB das Erfüllungsinteresse zu ersetzen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog