Vertretung der juristischen Person : OGH v.29.11.1983

Ein Prokurist ist nicht 'gesetzlicher Vertreter' iS des 2 Abs.2 ArbGG / Nur in Ausnahmefällen - etwa dann, wenn er mit der Wahrnehmung organschaftlicher Funktionen regelmässig in einem solchen Umfang betraut würde, dass er faktisch an die Stelle eines Geschäftsführers getreten wäre - wäre...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung A ZS /270 (1984; Nr 10; S 269)
Ort / Verlag / Datum:18.05.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998 Arbeitsgericht
347.72 Gesellschaftsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Prokurist ist nicht 'gesetzlicher Vertreter' iS des 2 Abs.2 ArbGG / Nur in Ausnahmefällen - etwa dann, wenn er mit der Wahrnehmung organschaftlicher Funktionen regelmässig in einem solchen Umfang betraut würde, dass er faktisch an die Stelle eines Geschäftsführers getreten wäre - wäre er als 'gesetzlicher Vertreter' iS des 2 Abs.2 ArbGG anzusehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog