Vertretung der juristischen Person : OGH v.29.11.1983
Ein Prokurist ist nicht 'gesetzlicher Vertreter' iS des 2 Abs.2 ArbGG / Nur in Ausnahmefällen - etwa dann, wenn er mit der Wahrnehmung organschaftlicher Funktionen regelmässig in einem solchen Umfang betraut würde, dass er faktisch an die Stelle eines Geschäftsführers getreten wäre - wäre...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung A ZS /270 (1984; Nr 10; S 269)
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Ort / Verlag / Datum: | 18.05.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.998 Arbeitsgericht
347.72 Gesellschaftsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Prokurist ist nicht 'gesetzlicher Vertreter' iS des 2 Abs.2 ArbGG / Nur in Ausnahmefällen - etwa dann, wenn er mit der Wahrnehmung organschaftlicher Funktionen regelmässig in einem solchen Umfang betraut würde, dass er faktisch an die Stelle eines Geschäftsführers getreten wäre - wäre er als 'gesetzlicher Vertreter' iS des 2 Abs.2 ArbGG anzusehen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |