Die Zuständigkeit des Zentralbetriebsrates (113 Abs.4 ArbVG)
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Gesetzgeber mit dem Abstellen auf bloss 'berührte' Interessen der Kompetenz des Zentralbetriebsrates ein deutliches Übergewicht eingeräumt hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 6; S 173-177)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsrat
331.15 Arbeitsverfassung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Gesetzgeber mit dem Abstellen auf bloss 'berührte' Interessen der Kompetenz des Zentralbetriebsrates ein deutliches Übergewicht eingeräumt hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |