Die Zuständigkeit des Zentralbetriebsrates (113 Abs.4 ArbVG)

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Gesetzgeber mit dem Abstellen auf bloss 'berührte' Interessen der Kompetenz des Zentralbetriebsrates ein deutliches Übergewicht eingeräumt hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 6; S 173-177)
VerfasserIn: Holzer, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
331.15 Arbeitsverfassung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Gesetzgeber mit dem Abstellen auf bloss 'berührte' Interessen der Kompetenz des Zentralbetriebsrates ein deutliches Übergewicht eingeräumt hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog