27 AngG : Oberster Gerichtshof v.30.3.1982

Der Arbeitgeber darf mit der Ausübung des Entlassungsrechtes nicht wider Treu und Glauben so lange zuwarten, dass der Arbeitnehmer aus seinem Zögern auf einen Verzicht des Arbeitgebers auf die Geltendmachung der Entlassungsgründe schliessen könnte / Überall dort, wo ein vorerst undurchsichtiger, zwe...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1984; Nr 3; S 233-235)
Ort / Verlag / Datum:06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-374654 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage