27 AngG : Oberster Gerichtshof v.30.3.1982

Der Arbeitgeber darf mit der Ausübung des Entlassungsrechtes nicht wider Treu und Glauben so lange zuwarten, dass der Arbeitnehmer aus seinem Zögern auf einen Verzicht des Arbeitgebers auf die Geltendmachung der Entlassungsgründe schliessen könnte / Überall dort, wo ein vorerst undurchsichtiger, zwe...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1984; Nr 3; S 233-235)
Ort / Verlag / Datum:06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Arbeitgeber darf mit der Ausübung des Entlassungsrechtes nicht wider Treu und Glauben so lange zuwarten, dass der Arbeitnehmer aus seinem Zögern auf einen Verzicht des Arbeitgebers auf die Geltendmachung der Entlassungsgründe schliessen könnte / Überall dort, wo ein vorerst undurchsichtiger, zweifelhafter Sachverhalt vorliegt, den der Arbeitgeber zunächst gar nicht aufklären kann, muss dem Arbeitgeber das Recht zugebilligt werden, bis zur einwandfreien Klarstellung aller wesentlichen Tatumstände zuzuwarten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog