27 AngG : Oberster Gerichtshof v.30.3.1982
Der Arbeitgeber darf mit der Ausübung des Entlassungsrechtes nicht wider Treu und Glauben so lange zuwarten, dass der Arbeitnehmer aus seinem Zögern auf einen Verzicht des Arbeitgebers auf die Geltendmachung der Entlassungsgründe schliessen könnte / Überall dort, wo ein vorerst undurchsichtiger, zwe...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1984; Nr 3; S 233-235)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Arbeitgeber darf mit der Ausübung des Entlassungsrechtes nicht wider Treu und Glauben so lange zuwarten, dass der Arbeitnehmer aus seinem Zögern auf einen Verzicht des Arbeitgebers auf die Geltendmachung der Entlassungsgründe schliessen könnte / Überall dort, wo ein vorerst undurchsichtiger, zweifelhafter Sachverhalt vorliegt, den der Arbeitgeber zunächst gar nicht aufklären kann, muss dem Arbeitgeber das Recht zugebilligt werden, bis zur einwandfreien Klarstellung aller wesentlichen Tatumstände zuzuwarten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |