Plädoyer gegen die Aufhebung des 3a EStG

Auf Grund des 3a EStG unterliegen Zinsen aus bestimmten, vor allem nach dem 31.12.1952 und vor dem 1.1.1955 ausgegebenen Wertpapieren nicht der Einkommensteuer / Mit 3a EStG wollte der Gesetzgeber den nach dem Krieg fast völlig zum Erliegen gekommenen Markt für festverzinsliche Wertpapiere beleben....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 21; S 1111-1114)
VerfasserIn: Kessler, Rainer E
Ort / Verlag / Datum:25.05.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
336.2.026 Steuerbegünstigungen
336.763 Wertpapiere
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Auf Grund des 3a EStG unterliegen Zinsen aus bestimmten, vor allem nach dem 31.12.1952 und vor dem 1.1.1955 ausgegebenen Wertpapieren nicht der Einkommensteuer / Mit 3a EStG wollte der Gesetzgeber den nach dem Krieg fast völlig zum Erliegen gekommenen Markt für festverzinsliche Wertpapiere beleben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog