1336 Abs.1, 1162a ABGB 28, 38 AngG : OGH v.10.5.1983

Eine Konventionalstrafe kann wegen ihres Charakters als pauschalierter Schadenersatz nicht neben dem Ersatz des durch Nichterfüllung oder Schlechterfüllung des Vertrages erlittenen Schadens, sondern nur 'anstatt des zu vergütenden Nachteiles' vereinbart werden / Eine nur zu Lasten des AN g...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1984; Nr 3; S 107-109)
Ort / Verlag / Datum:05.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77(094.5) Angestelltengesetz
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Konventionalstrafe kann wegen ihres Charakters als pauschalierter Schadenersatz nicht neben dem Ersatz des durch Nichterfüllung oder Schlechterfüllung des Vertrages erlittenen Schadens, sondern nur 'anstatt des zu vergütenden Nachteiles' vereinbart werden / Eine nur zu Lasten des AN getroffene Konventionalstrafenvereinbarung ist nicht als unzulässige Benachteiligung des wirtschaftlich schwächeren Vertragspartners anzusehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog