40 94 Abs.2 103 Abs.1, 2 107 Abs.1, 2 ASVG : OLG Wien v.21.10.1982
Wird wegen Fehlens eines Einkunftsnachweises die Invaliditätspension ungekürzt gewährt, sind die vom Ruhen erfassten Pensionsteile nachträglich als Vorschüsse zu werten / Die Aufrechnung überzahlter Vorschussbeträge mit in Zukunft fällig werdenden Pensionsleistungen setzt keinen Rückforderungstatbes...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1984; Nr 3; S 112-116)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83(094.5) ASVG
368.43 Pensionsversicherung (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wird wegen Fehlens eines Einkunftsnachweises die Invaliditätspension ungekürzt gewährt, sind die vom Ruhen erfassten Pensionsteile nachträglich als Vorschüsse zu werten / Die Aufrechnung überzahlter Vorschussbeträge mit in Zukunft fällig werdenden Pensionsleistungen setzt keinen Rückforderungstatbestand nach 107 Abs,1 ASVG voraus / Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung handelt es sich um kein Erwerbseinkommen auf Grund einer gleichzeitig ausgeübten selbständigen Erwerbstätigkeit. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |