Von 'besonderen Gewaltverhältnissen' zu 'besonderen Rechtsverhältnissen' (mit dem Beispiel des Wehrrechtes)

Bereiche, die sich 'entweder durch besondere Abhängigkeiten des Einzelnen zum Staat (auszeichnen) oder aber durch die Existenz rechtlicher Anordnungen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1984; Nr 9/10; S 231-238)
VerfasserIn: Szekulies, Udo
Ort / Verlag / Datum:12.05.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.081.71 Beamtenrecht
331.116 Arbeitsverhältnis
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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