Von 'besonderen Gewaltverhältnissen' zu 'besonderen Rechtsverhältnissen' (mit dem Beispiel des Wehrrechtes)
Bereiche, die sich 'entweder durch besondere Abhängigkeiten des Einzelnen zum Staat (auszeichnen) oder aber durch die Existenz rechtlicher Anordnungen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (1984; Nr 9/10; S 231-238)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 12.05.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.081.71 Beamtenrecht
331.116 Arbeitsverhältnis |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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