Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen : Bundesarbeitsgericht v.10.11.1983

Bei der Prognose, ob häufige Kurzerkrankungen die Besorgnis weiterer Erkrankungen rechtfertigen, ist zuvor grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Kündigung abzustellen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 14)
Ort / Verlag / Datum:20.05.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei der Prognose, ob häufige Kurzerkrankungen die Besorgnis weiterer Erkrankungen rechtfertigen, ist zuvor grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Kündigung abzustellen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog