Streik ohne Urabstimmung?

Verfassungsrechtlich besteht kein Gebot zur Durchführung von Urabstimmungen vor Streiks / Vor kurzen Warnstreiks ist keine Urabstimmung erforderlich, Erzwingungsstreiks setzen dagegen eine Urabstimmung voraus.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 20)
VerfasserIn: Bauer, Jobst-Hubertus
Röder, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:18.05.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
331.89 Arbeitskonflikte
331.881 Gewerkschaftspolitik
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.83 Streikrecht Dokument Nr. A-371275 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage