Zur Zulässigkeit kampfgebietsausweitender Aussperrungen : Überlegungen über den Umfang arbeitskampftaktischer Spielräume auf Arbeitgeberseite
Es sind Angriffsaussperrungen rechtlich anders zu beurteilen als Defensivaussperrungen / Kampfgebietsausweitende Aussperrungen sind (zumindest) dann erforderlich, wenn es um bundesweit einheitliche Forderungen geht, die Gewerkschaft aber den Arbeitskampf trotzdem auf nur ein von ihr allein bestimmte...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1984; Nr 20)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 18.05.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.895 Aussperrung
331.89 Arbeitskonflikte |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Es sind Angriffsaussperrungen rechtlich anders zu beurteilen als Defensivaussperrungen / Kampfgebietsausweitende Aussperrungen sind (zumindest) dann erforderlich, wenn es um bundesweit einheitliche Forderungen geht, die Gewerkschaft aber den Arbeitskampf trotzdem auf nur ein von ihr allein bestimmtes (und meist dasselbe) Tarifgebiet beschränkt / Auch kampfgebietsausweitende Aussperrungen sind nicht unbegrenzt zulässig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |