Zur Zulässigkeit kampfgebietsausweitender Aussperrungen : Überlegungen über den Umfang arbeitskampftaktischer Spielräume auf Arbeitgeberseite

Es sind Angriffsaussperrungen rechtlich anders zu beurteilen als Defensivaussperrungen / Kampfgebietsausweitende Aussperrungen sind (zumindest) dann erforderlich, wenn es um bundesweit einheitliche Forderungen geht, die Gewerkschaft aber den Arbeitskampf trotzdem auf nur ein von ihr allein bestimmte...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 20)
VerfasserIn: Lieb, Manfred
Ort / Verlag / Datum:18.05.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.895 Aussperrung
331.89 Arbeitskonflikte
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es sind Angriffsaussperrungen rechtlich anders zu beurteilen als Defensivaussperrungen / Kampfgebietsausweitende Aussperrungen sind (zumindest) dann erforderlich, wenn es um bundesweit einheitliche Forderungen geht, die Gewerkschaft aber den Arbeitskampf trotzdem auf nur ein von ihr allein bestimmtes (und meist dasselbe) Tarifgebiet beschränkt / Auch kampfgebietsausweitende Aussperrungen sind nicht unbegrenzt zulässig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog