Polizei: Nur mehr im Extremfall wird Gefängnisstrafe verhängt : Bei Reform des Verwaltungsstrafrechtes hat Geldstrafe Vorrang

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Kronen Zeitung (1984)
Ort / Verlag / Datum:02.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.35 Verwaltungsstrafrecht
343.271 Geldstrafe
351.74 Polizei
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 343.35 Verwaltungsstrafrecht Dokument Nr. A-370810 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage