Finanzstrafgesetz soll entkriminalisiert werden
So sollte nach Meinung der Bundeswirtschaftskammer für die Ahndung von Finanzvergehen, soweit nur Geldstrafen verhängt werden, die Finanzstrafbehörde zuständig sein, bei Freiheitsstrafen wäre die Entscheidung eines Einzelrichters notwendig / Eine Straffreiheit im Falle der Selbstanzeige müsse, sofer...
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Veröffentlicht in: | Die Presse (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.06.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.359 Finanzstrafrecht
061.1:380.15 Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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