Finanzstrafgesetz soll entkriminalisiert werden

So sollte nach Meinung der Bundeswirtschaftskammer für die Ahndung von Finanzvergehen, soweit nur Geldstrafen verhängt werden, die Finanzstrafbehörde zuständig sein, bei Freiheitsstrafen wäre die Entscheidung eines Einzelrichters notwendig / Eine Straffreiheit im Falle der Selbstanzeige müsse, sofer...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1984)
Ort / Verlag / Datum:06.06.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.359 Finanzstrafrecht
061.1:380.15 Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 343.359 Finanzstrafrecht Dokument Nr. A-370581 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage