Erstmals Umweltschutz als Verfassungsrecht ausgewiesen
Ende 1983 beschloss die Bayerische Staatsregierung, einen Artikel über den Umweltschutz in die Landesverfassung aufzunehmen. Bayern geht damit erheblich weiter als die anderen Länder und der Bund. Wer allerdings daraus ein einklagbares Grundrecht ableitet, täuscht sich.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Bild der Wissenschaft (1984; Nr 4)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.77 Umweltschutz
342.7 Grundrechte |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ende 1983 beschloss die Bayerische Staatsregierung, einen Artikel über den Umweltschutz in die Landesverfassung aufzunehmen. Bayern geht damit erheblich weiter als die anderen Länder und der Bund. Wer allerdings daraus ein einklagbares Grundrecht ableitet, täuscht sich. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |