Erstmals Umweltschutz als Verfassungsrecht ausgewiesen

Ende 1983 beschloss die Bayerische Staatsregierung, einen Artikel über den Umweltschutz in die Landesverfassung aufzunehmen. Bayern geht damit erheblich weiter als die anderen Länder und der Bund. Wer allerdings daraus ein einklagbares Grundrecht ableitet, täuscht sich.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bild der Wissenschaft (1984; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.77 Umweltschutz
342.7 Grundrechte
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ende 1983 beschloss die Bayerische Staatsregierung, einen Artikel über den Umweltschutz in die Landesverfassung aufzunehmen. Bayern geht damit erheblich weiter als die anderen Länder und der Bund. Wer allerdings daraus ein einklagbares Grundrecht ableitet, täuscht sich.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog