Vertreterkummer mit Kundennummer

Der Oberste Gerichtshof hat jetzt endgültig entschieden, dass unerwünschte Telefonwerbung sittenwidrig ist und dadurch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verletzt wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Gewinn (1984; Nr 5)
VerfasserIn: Korn, Gottfried
Ort / Verlag / Datum:05.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:659.1 Werbung
347.776 Wettbewerbsrecht
347.991 Gerichtshof, oberster
061.1:331 ÖAKT
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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