Verfälschung einer ärztlichen Gesundschreibung : OLG Wien v.28.11.1983

Die Voraussetzungen des 42 StGB zur nicht Strafbarkeit einer Schuld liegen vor, wenn ein Arbeitnehmer, der die Gesundmeldung durch den Arzt um einen Tag eigenmächtig verlängert hat, durch eine einfache Erklärung gegenüber seinem behandelnden Arzt eine Verlängerung ohne weiteres erreicht hätte, wenn...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:03.05.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.721 Betrug
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Voraussetzungen des 42 StGB zur nicht Strafbarkeit einer Schuld liegen vor, wenn ein Arbeitnehmer, der die Gesundmeldung durch den Arzt um einen Tag eigenmächtig verlängert hat, durch eine einfache Erklärung gegenüber seinem behandelnden Arzt eine Verlängerung ohne weiteres erreicht hätte, wenn er im Interesse des Arbeitgebers über dessen Aufforderung seinen Krankenstand unterbrochen hat, und wenn dadurch die von ihm vorgenommene Fälschung der Krankenstandsbestätigung keinerlei den Arbeitgeber schädigende Folgen nach sich gezogen hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog