Verfälschung einer ärztlichen Gesundschreibung : OLG Wien v.28.11.1983
Die Voraussetzungen des 42 StGB zur nicht Strafbarkeit einer Schuld liegen vor, wenn ein Arbeitnehmer, der die Gesundmeldung durch den Arzt um einen Tag eigenmächtig verlängert hat, durch eine einfache Erklärung gegenüber seinem behandelnden Arzt eine Verlängerung ohne weiteres erreicht hätte, wenn...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.05.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.721 Betrug
331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Voraussetzungen des 42 StGB zur nicht Strafbarkeit einer Schuld liegen vor, wenn ein Arbeitnehmer, der die Gesundmeldung durch den Arzt um einen Tag eigenmächtig verlängert hat, durch eine einfache Erklärung gegenüber seinem behandelnden Arzt eine Verlängerung ohne weiteres erreicht hätte, wenn er im Interesse des Arbeitgebers über dessen Aufforderung seinen Krankenstand unterbrochen hat, und wenn dadurch die von ihm vorgenommene Fälschung der Krankenstandsbestätigung keinerlei den Arbeitgeber schädigende Folgen nach sich gezogen hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |