Verdienstsicherung in der Metallindustrie beim Übergang von Akkord-auf Zeitlohn : Bundesarbeitsgericht v.30.11.1983

Inzwischen ist aber in der gesamten arbeitsrechtlichen Literatur und Rechtsprechung unstreitig, dass Arbeitsplatz nicht nur ein örtlicher, d. h. räumlicher Begriff ist, sondern auch funktionell gesehen werden muss. In diesem Sinn spricht man auch dann von einem Wechsel des Arbeitsplatzes, wenn der A...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:20.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.231 Akkordlohn
331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.231 Akkordlohn Dokument Nr. A-367529 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage