Ablehnung eines Arbeitsrichters bei Gewerkschaftszugehörigkeit : Bundesverfassungsgericht v.15.3.1984

Richtern - auch der Arbeitsgerichtsbarkeit - ist es daher von verfassungswegen gestattet, sich gewerkschaftlich zu betätigen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 12)
Ort / Verlag / Datum:30.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.962 Richter
331.881 Gewerkschaften
347.998 Arbeitsgericht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Richtern - auch der Arbeitsgerichtsbarkeit - ist es daher von verfassungswegen gestattet, sich gewerkschaftlich zu betätigen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog