Schenkung des Erblassers mittels Bankauftrags, ein Sparguthaben an einen Dritten auszuzahlen : Bundesgerichtshof v.19.10.1983

Weist jemand seine Bank an, nach seinem Tode ein Sparguthaben an einen Dritten auszuzahlen, so erlangt dieser im Todesfall einen Anspruch auf das Guthaben nur dann, wenn der Bankkunde es ihm zuwenden wollte und diese Rechtsfolge vom Vertragswillen der Bank umfasst war.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 17)
Ort / Verlag / Datum:27.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.472 Schenkungen
347.65/.68 Erbrecht
336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
336.71 Banken
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Weist jemand seine Bank an, nach seinem Tode ein Sparguthaben an einen Dritten auszuzahlen, so erlangt dieser im Todesfall einen Anspruch auf das Guthaben nur dann, wenn der Bankkunde es ihm zuwenden wollte und diese Rechtsfolge vom Vertragswillen der Bank umfasst war.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog