Herabsetzung einer Konventionalstrafe auf Null : OGH v.29.11.1983

Ist eine Schädigung des Arbeitgebers durch das (an sich vertragswidrige) Verhalten des ehemaligen Arbeitnehmers schlechthin zu verneinen, dann widerspräche es den bei der Ausübung des richterlichen Mässigungsrechtes zu berücksichtigenden Grundsätzen der Verhältnismässigkeit, der Abwägung der beiders...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:25.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77(094.5) Angestelltengesetz
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.77(094.5) Angestelltengesetz Dokument Nr. A-364508 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage