Voraussetzung und Zumutbarkeit von örtlichen Versetzungen : LG Wien v.10.11.1983

Jedenfalls sind Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung in weit entfernten Betriebsstätten nicht verpflichtet, wenn die Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung gegenüber der bisherigen sich nicht nur aus der beträchtlichen Entfernung zwischen beiden Betriebsorten ergibt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:25.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.126 Arbeitnehmer: Versetzung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.126 Arbeitnehmer: Versetzung Dokument Nr. A-364507 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage