Eigenmächtige Urlaubskonsumation : EA Wien v.30.1.1984

Wenn sich eine Geschäftsführung das Recht zur Urlaubsvereinbarung vorbehält, indem sie die Wirksamkeit der Genehmigung des unmittelbar Vorgesetzten von ihrer Bestätigung abhängig macht, hat sich ein Arbeitnehmer in Kenntnis dieser Regelung daran zu halten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:20.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.817(094.5) Urlaubsrecht
Region:Österreich
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