Eigenmächtige Urlaubskonsumation : EA Wien v.30.1.1984

Wenn sich eine Geschäftsführung das Recht zur Urlaubsvereinbarung vorbehält, indem sie die Wirksamkeit der Genehmigung des unmittelbar Vorgesetzten von ihrer Bestätigung abhängig macht, hat sich ein Arbeitnehmer in Kenntnis dieser Regelung daran zu halten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:20.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.817(094.5) Urlaubsrecht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Wenn sich eine Geschäftsführung das Recht zur Urlaubsvereinbarung vorbehält, indem sie die Wirksamkeit der Genehmigung des unmittelbar Vorgesetzten von ihrer Bestätigung abhängig macht, hat sich ein Arbeitnehmer in Kenntnis dieser Regelung daran zu halten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog