Eigenmächtige Urlaubskonsumation : EA Wien v.30.1.1984
Wenn sich eine Geschäftsführung das Recht zur Urlaubsvereinbarung vorbehält, indem sie die Wirksamkeit der Genehmigung des unmittelbar Vorgesetzten von ihrer Bestätigung abhängig macht, hat sich ein Arbeitnehmer in Kenntnis dieser Regelung daran zu halten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.04.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.817(094.5) Urlaubsrecht |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wenn sich eine Geschäftsführung das Recht zur Urlaubsvereinbarung vorbehält, indem sie die Wirksamkeit der Genehmigung des unmittelbar Vorgesetzten von ihrer Bestätigung abhängig macht, hat sich ein Arbeitnehmer in Kenntnis dieser Regelung daran zu halten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |