Verschulden bei nachgeholter Mitteilung über Schwangerschaft : Bundesarbeitsgericht v.6.10.1983

Die im Zeitpunkt der Kündigung schwangere Arbeitnehmerin kann sich auf den besonderen Kündigungsschutz des 9 Abs.1 MuSchG auch dann noch berufen, wenn die Mitteilung an den Arbeitgeber über die Schwangerschaft innerhalb der Zweitwochenfrist des 9 Abs.1 Satz 1 MuSchG unverschuldet unterblieben ist, a...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:20.04.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
351.83 Mutterschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die im Zeitpunkt der Kündigung schwangere Arbeitnehmerin kann sich auf den besonderen Kündigungsschutz des 9 Abs.1 MuSchG auch dann noch berufen, wenn die Mitteilung an den Arbeitgeber über die Schwangerschaft innerhalb der Zweitwochenfrist des 9 Abs.1 Satz 1 MuSchG unverschuldet unterblieben ist, aber unverzüglich nachgeholt wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog